Współpraca przedsiębiorców z uwzględnieniem zasad prawa niemieckiego

Polnischer Geschäftspartner zahlt nicht? So holen Sie Ihr Geld

Über die Autorinnen: Dr. Katarzyna Styrna-Bartman, LL.M. - ist polnische Rechtsanwältin (radca prawny) und führt die BLU Kancelaria Prawna in Wrocław. Seit über 20 Jahren befasst sie sich mit deutsch-polnischen Rechtsfragen. Sie berät deutsche Unternehmen insbesondere im polnischen Arbeitsrecht, bei Geschäftstätigkeiten in Polen sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor polnischen Gerichten, Hanna Ursel - Rechtsreferendarin.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Der Weg in vier Schritten
  2. Schritt 1: Erst reden, dann klagen
  3. Schritt 2: Können Sie in Polen klagen?
  4. Schritt 3: Welches Verfahren passt?
  5. Was kostet ein Verfahren in Polen – und wer trägt die Kosten?
  6. Schritt 4: Vom Urteil zum Geld
  7. Polnische Besonderheiten, die man unterschätzt
  8. Fazit

Die Ware ist geliefert, die Rechnung gestellt, die Frist verstrichen – und aus Polen kommt nichts. Wer das erlebt hat, fragt sich schnell: Lohnt es sich überhaupt, dem Geld hinterherzulaufen?

Die kurze Antwort lautet: ja. Ein polnischer Schuldner kann sich seiner Zahlungspflicht nicht entziehen, nur weil sein Gläubiger in Deutschland sitzt.

Der Weg in vier Schritten

  1. Zahlungserinnerung und formelle Mahnung mit Fristsetzung,
  2. Klage vor einem polnischen Gericht,
  3. Zahlungsbefehl (Mahnverfahren, Urkundenmahnverfahren oder EPU),
  4. Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Schritt 1: Erst reden, dann klagen

Klären Sie zunächst, warum nicht gezahlt wird. Bestreitet der Partner die Höhe der Rechnung, die Leistung oder die Qualität? Oder will er schlicht nicht zahlen? Gibt es keine konkreten Einwände, versuchen Sie es außergerichtlich: erst mit einer Zahlungserinnerung, dann mit einer formellen Mahnung und zusätzlicher Frist. Oft reicht das schon. Das spart Zeit und Kosten.

Schritt 2: Können Sie in Polen klagen?

Ja. Nach der Brüssel-Ia-Verordnung ist grundsätzlich das Gericht am Sitz des Schuldners zuständig. Hat Ihr Partner seinen Sitz in Polen, können Sie dort klagen. Prüfen Sie aber vorher Ihren Vertrag: Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann etwas anderes festlegen.

Schritt 3: Welches Verfahren passt?

VerfahrenWann sinnvoll?Worauf achten?
MahnverfahrenStandardweg bei unbezahlten RechnungenAnders als in Deutschland beginnt es mit einer begründeten Klage
UrkundenmahnverfahrenWenn qualifizierte Urkunden vorliegen (z. B. anerkannte Abrechnung, Schuldanerkenntnis)Die Rechnung allein reicht nicht immer aus
Elektronisches Mahnverfahren (EPU)Einfache Zahlungssachen, Einreichung onlineBei Widerspruch wird das Verfahren eingestellt

Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann nach Erteilung der Vollstreckungsklausel vollstreckt werden. Widerspricht er wirksam, geht das Verfahren vor Gericht weiter.

Was kostet ein Verfahren in Polen – und wer trägt die Kosten?

Aus der Praxis: Für den Einstieg in das gerichtliche Verfahren fällt grundsätzlich eine Gerichtsgebühr von 5 % des Streitwerts an.

Hinzu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Anders als in Deutschland gibt es in Polen kein RVG: Jede Kanzlei kalkuliert ihre Honorare selbst, und sie werden frei vereinbart. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung nach einer klaren Kostenübersicht.

Für die Kostenerstattung gilt in Polen der Grundsatz: Die unterliegende Partei trägt die Gerichtskosten und die Kosten der Prozessvertretung. Allerdings nur bis zur Höhe der Sätze, die eine Verordnung für erstattungsfähige Anwaltskosten festlegt. Die tatsächlichen Anwaltskosten können höher sein, und diese Differenz bleibt beim Mandanten. Das sollten Sie bei der Kalkulation berücksichtigen, besonders bei kleineren Forderungen.

Schritt 4: Vom Urteil zum Geld

Ein Titel allein bringt noch kein Geld aufs Konto. Die Vollstreckung führt ein polnischer Gerichtsvollzieher durch. Er kann Bankkonten, Forderungen gegen Dritte und andere Vermögenswerte pfänden.

Polnische Besonderheiten, die man unterschätzt

Das polnische Zivilverfahren ist formeller als das deutsche. Die Gerichte nehmen Fristen, Formvorschriften und die Anforderungen an Schriftsätze sehr genau. Fehler wirken sich schnell aus und lassen sich nicht immer heilen.

Ein wichtiges Beispiel sind die Fristen: Eine Verlängerung der Frist zur Antwort oder zur Stellungnahme gibt es grundsätzlich nicht. Wer ein Schreiben des Gerichts erhält, muss sofort handeln, auch im Urlaub oder bei Rückfragen im eigenen Haus.

Unser Rat: Lassen Sie Gerichtspost aus Polen nicht liegen, und holen Sie sich frühzeitig Unterstützung, bevor eine Frist abläuft.

Fazit

Ein unbezahlter Rechnungsbetrag bedeutet nicht, dass Sie machtlos sind. Das polnische Recht bietet mehrere Wege – entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln und den passenden zu wählen.

Polnischer Geschäftspartner zahlt nicht? Wir prüfen Ihre Unterlagen, kalkulieren Kosten und Kostenrisiko und sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall am schnellsten zum Ziel führt. Schreiben Sie uns an .


Über mich

Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin PL mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance-Risiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen.

Sie berät insbesondere deutsche Unternehmen, die:

  • Mitarbeiter in Polen beschäftigen,
  • mit polnischen Subunternehmern zusammenarbeiten,
  • grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen,
  • oder rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Compliance minimieren möchten.

Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher Unternehmen bei:

  • arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Polen,
  • Kündigungen und Restrukturierungen,
  • Arbeitnehmerüberlassung und Outsourcing,
  • Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern,
  • ZUS- und PIP-Kontrollen,
  • Haftungs- und Compliance-Risiken im deutsch-polnischen Geschäftsumfeld,
  • sowie deutsch-polnischen Gerichtsverfahren und grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung im deutsch-polnischen Rechtsverkehr verbindet sie fundierte Kenntnisse des polnischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts mit einem tiefen Verständnis der Erwartungen deutscher Unternehmen und internationaler Unternehmensstrukturen.

Dr. Katarzyna Styrna-Bartman begleitet Mandanten nicht nur rechtlich, sondern vor allem strategisch – mit Fokus auf Risikominimierung, rechtssichere Prozesse und praktische Lösungen für Unternehmen mit Aktivitäten in Polen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern, die Mandanten bei geschäftlichen Aktivitäten in Polen begleiten. Die Kanzlei unterstützt deutsche Partnerkanzleien insbesondere bei grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, deutsch-polnischen Wirtschaftsstreitigkeiten sowie bei Compliance- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem polnischen Markt.

Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel und praxisorientiert – sowohl im Hintergrund als lokale Unterstützung in Polen als auch im direkten Mandantenkontakt bei internationalen Projekten und Verfahren.

Ich unterstütze deutsche Unternehmen bei rechtlichen Risiken und Geschäftsaktivitäten in Polen.

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