GmbH und GmbH & Co.KG in Polen
Ein Unternehmen, das beabsichtigt, in Polen gewerbliche Tätigkeit zu betreiben, steht vor der Wahl der optimalen Rechtsform.
Ganz ähnlich wie in deutschem Recht, es stehen einem Unternehmer folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Handlung,
- AG – Aktiengesellschaft,
- KG - Kommanditgesellschaft,
- GmbH&Co.KG - Kommanditgesellschaft mit GmbH (Verwaltungsgesellschaft) als Komplementär,
- OHG - Offene Gesellschaft,
- PartGG – Partnergesellschaft,
- Selbständiger Kaufmann.
GmbH und GmbH&Co.KG sind in Polen die populärsten Formen der gewerblichen Tätigkeit unter polnischen, als auch deutschstämmigen Firmen in Polen.
In heutigem Aufsatz möchte ich mehr Aufmerksamkeit diesen zwei Rechtsformen widmen.
GmbH als die populärste Rechtsform in Polen
GmbH ist die populärste Form der gewerblichen Tätigkeit in Polen. Seitdem es möglich geworden ist, in Polen GmbH Online zu gründen, ist die Gründung einer GmbH in Polen ziemlich einfach, schneller und billiger geworden. Unternehmer nutzen diese Möglichkeit gern. Online - Eintragung einer GmbH schliesst aber die Möglichkeit nicht aus, eine GmbH in einer traditionellen Form beim Notar zu gründen.
Welche Vorteile bietet Online - Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung an?
Vor allem kommt man schnell durch das Registrierungverfahren. Ein erfahrener Rechtsanwalt ist imstande die Gesellschaft im System innerhalb einer Stunde einzutragen. Damit aber das Registrierungsprozess angefangen werden kann, die Gesellschafter müssen mit ihrem Bevollmächtigten in Polen alle Details betreffend den Gegenstand der Gesellschaft, die Anteilen und die Höhe des Stammkapitals aufklären.
Nachdem die Registrierung der Gesellschaft erfolgreich abgeschlossen wurde, erwartet die Gesellschaft ungefähr 24 Stunden auf die Eintragung in das Handelsregister. Ein grosser Vorteil des neuen Systems in Polen ist, dass das zuständige Gericht die Information über die Gründung der Gesellschaft nach Finanzamt und sonstige staatlichen Stellen sendet.
Automatisch wird die Gesellschaft in allen Behörden eingetragen und die Steuernummer, als auch Statistische Nummer erteilt.
Tipp
Neben dem Eintrag der Gesellschaft in das Register müssen Sie Ihr Unternehmen bei anderen Behörden und Stellen nicht anmelden.
Automatische Eintragung in das Finazamt und Erteilung der Steuernummer (polnisch: NIP) ist aber nicht gleich mit der Anmeldung der Gesellschaft als Umsatzsteuerzahler. Sollte die Gesellschaft die Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten vornehmen, sie soll vor der Vornahme der ersten Tätigkeit im Finanzamt angemeldet werden. Der Antrag um die Eintragung als USt - Zahler ist in Polen nicht mehr kostenpflichtig.
Nachteile der elektornischen Eintragung der Gesellschaft
Die elektronische Eintragung der Gesellschaft hat meiner Meinung nach einen kleinen Nachteil. Die Kreativität der Gesellschafter ist dadurch beschränkt, dass man anhand eines Vertragsmusters handeln muss, was die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsvertrages bedeutsam beschränkt. Die Gesellschafter, die beabsichtigen, besondere Regeln in den Gesellschaftsvertrag einzutragen (z.B. in Joint Venture Verträgen) sollen besser die Gesellschaft in „traditioneller Form“ beim Notar gründen. Elektronische Gesellschaft ist eine perfekte Lösung für einfache Formen der GmbH.
Kosten der Eintragung in das Handelsregister: Gerichtsgebühr für Online Eintragung der Gesellschaft mbH in das Handelsregister beträgt 350 PLN (90 Euro).
Die Kosten für die Eintragung der Gesellschaft in traditioneller Form sind entsprechend dem Eintragungsaufwand gestaffelt. Für die Eintragung einer GmbH mit einem Mindeststammkapital von 5000 PLN sind beispielsweise Kosten von ca. 225 Euro zuzüglich eventueller Kosten für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu veranschlagen.
GmbH&Co.KG als die optimale Form
Seit gewisser Zeit ist es möglich in Polen, eine Kommanditgesellschaft auch über Internetplatform zu gründen. Dazu ist aber sicher elektronische Unterschrift unerlässlich, was für die ausländichen Gesellschaftern die Nutzung dieser Möglichkeit erschwert.
Eine Kommanditgesellschaft in Polen richtet sich nach ähnlichen Regeln wie eine Kommanditgesellschaft in Deutschland. Mindestens einer der Gesellschafter - Komplementär - haftet mit dem privaten Vermögen unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die weiteren Gesellschafter - die Kommanditäre haften bis zu einer bestimmten Einlage, der Kommanditsumme. In einer Gesellschaft GmbH&Co. KG ist GmbH eine Verwaltungsgesellschaft und funktioniert als Komplementär. Die Kommanditisten können natürliche oder juristische Personen sein.
Aus meiner Sicht ist es empfehlenswert, Kommanditgesellschaft in einer traditionellen Form zu gründen. Es ermöglich den Gesellschaftern den Inhalt des Gesellschaftsvertrages ziemlich frei zu gestalten, wenngleich durch Online Eintragung die Gestaltungsfreiheit anhang des Vertragsmusters beschränkt ist. Die Vorteilen der Online Registrierung werden hier auch dadurch verhindert, dass eine sichere elektronische Unterschrift bedürftig ist.
Tipp
Sollen Sie sich entscheiden, die GmbH&Co.KG, zu gründen, es ist ratsam den Komplementär - die Verwaltungsgesellschaft GmbH Online zu gründen und danach als zweiter Schritt die Kommanditgesellschaft in einer traditionellen Form beim Notar zu gründen.
Kosten
Die Kosten für die Eintragung der Gesellschaft in traditioneller Form sind entsprechend dem Eintragungsaufwand gestaffelt. Für die Eintragung einer Kommandigesellschaft sind beispielsweise Kosten von ca. 220 Euro zuzüglich eventueller Kosten für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu veranschlagen.
Dr. Katarzyna Styrna - Bartman LL.M., Alle Rechte vorbehalten.