
Arbeitszeit im polnischen Recht
Über die Autorin: Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance- und Haftungsrisiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen. Sie berät deutsche Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern, Restrukturierungen sowie deutsch-polnische Wirtschaftsstreitigkeiten.
Als Arbeitszeit gilt nach polnischem Recht die Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Betrieb oder an einem anderen zur Verrichtung der Arbeit bestimmten Ort zur Verfügung steht. Zur Arbeitszeit gehört also die Zeit, in der der Arbeitnehmer die Arbeit leistet, aber auch die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung bereit steht. Bereitstehen bedeutet dabei, dass der Arbeitnehmer sich zur Arbeit an dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort und in dem vereinbarten Zeitpunkt mit der Wille der Arbeitsleistung in einem das Arbeiten ermöglichenden (psychischen und intellektuellen) Zustand einfindet. Dies muss aber mit dem Arbeitgeber vereinbart werden – die Zeit, indem der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers Überstunden macht, gehört nicht zur Arbeitszeit.
Nach den Vorschriften des polnischen Arbeitsgesetzbuches darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und durchschnittlich 40 Stunden in einer durchschnittlich fünftägigen Arbeitswoche in der vereinbarten, höchstens 4 Monate langen Abrechnungsperiode, grundsätzlich nicht überschreiten. Als Abrechnungsperiode gilt die Zeit, die der Abrechnung der Arbeitszeit dient. Nach dem Ablauf von so einer Periode liegt die Möglichkeit der Feststellung, ob die für den Arbeitnehmer bindenden Arbeitszeitnormen (d. h. die Normen einer durchschnittlichen 5-Tagen-Woche und die Normen einer durchschnittlichen 40-Stunden-Arbeitswoche) nicht überschritten wurden, vor. Wenn die objektiven, technischen oder die Arbeitszeit betreffenden Voraussetzungen dazu vorliegen, kann die Abrechnungsperiode sogar bis zum 12 Monate ohne Rücksicht auf das oben Genannte verlängert werden.
Nach dem AGB steht dem Arbeitnehmer für Überstunden neben der normalen auch eine zusätzliche Vergütung zu, in der Höhe von:
- 100 % der Vergütung - für Überstunden:
- in der Nacht,
- an Sonn- und Feiertagen, die für den Arbeitnehmer gemäß dem für ihn verbindlichen Arbeitszeitplan keine Arbeitszeit sind,
- an einem freien Tag, der dem Arbeitnehmer für die Arbeit am Sonn- oder Feiertag gemäß dem für ihn verbindlichen Arbeitszeitplan gewährt wurde;
- 50 % der Vergütung – für Überstunden, die auf jeden anderen Tag fallen, als oben bestimmt.
Über mich
Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin PL mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance-Risiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen.
Sie berät insbesondere deutsche Unternehmen, die:
- Mitarbeiter in Polen beschäftigen,
- mit polnischen Subunternehmern zusammenarbeiten,
- grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen,
- oder rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Compliance minimieren möchten.
Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher Unternehmen bei:
- arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Polen,
- Kündigungen und Restrukturierungen,
- Arbeitnehmerüberlassung und Outsourcing,
- Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern,
- ZUS- und PIP-Kontrollen,
- Haftungs- und Compliance-Risiken im deutsch-polnischen Geschäftsumfeld,
- sowie deutsch-polnischen Gerichtsverfahren und grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung im deutsch-polnischen Rechtsverkehr verbindet sie fundierte Kenntnisse des polnischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts mit einem tiefen Verständnis der Erwartungen deutscher Unternehmen und internationaler Unternehmensstrukturen.
Dr. Katarzyna Styrna-Bartman begleitet Mandanten nicht nur rechtlich, sondern vor allem strategisch – mit Fokus auf Risikominimierung, rechtssichere Prozesse und praktische Lösungen für Unternehmen mit Aktivitäten in Polen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern, die Mandanten bei geschäftlichen Aktivitäten in Polen begleiten. Die Kanzlei unterstützt deutsche Partnerkanzleien insbesondere bei grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, deutsch-polnischen Wirtschaftsstreitigkeiten sowie bei Compliance- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem polnischen Markt.
Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel und praxisorientiert – sowohl im Hintergrund als lokale Unterstützung in Polen als auch im direkten Mandantenkontakt bei internationalen Projekten und Verfahren.
Ich unterstütze deutsche Unternehmen bei rechtlichen Risiken und Geschäftsaktivitäten in Polen.