
Freier Tag für Feiertag am Samstag
Über die Autorin: Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance- und Haftungsrisiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen. Sie berät deutsche Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern, Restrukturierungen sowie deutsch-polnische Wirtschaftsstreitigkeiten.
Ausgleich für Feiertage am Samstag
Nach dem polnischen Arbeitsrecht vermindert jeder in der Abrechnungsperiode vorkommende Feiertag, der auf einen anderen Tag als Sonntag fällt, das Ausmaß der Arbeitszeit um 8 Stunden. Dies bedeutet: Für jeden Feiertag, der auf einen Samstag fällt, sollte dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher freier Tag gewährt werden, innerhalb der für ihn maßgeblichen Abrechnungsperiode.
In den kommenden Wochen (Dezember 2021) fallen zwei Feiertage auf den Samstag. Aus diesem Grund sollte mit den Arbeitnehmern vereinbart werden, wann genau die Urlaubstage (als Ausgleich) gewährt werden. Wir empfehlen folgende Erteilung von Urlaubstagen:
Freitag, 24.12 (Heiligabend) als Ausgleich für den 25.12
Freitag, 07.01. (Brückentag, da am 06.01 Feiertag) als Ausgleich für Samstag, den 01.01 (Neujahr)
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass ab Januar 2022 eine umfangreiche Novellierung bezüglich u.a. die Vergütung der Mitarbeiter in Kraft tritt. Eine nähere Auskunft darüber werden wir bald veröffentlichen.
Über mich
Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin PL mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance-Risiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen.
Sie berät insbesondere deutsche Unternehmen, die:
- Mitarbeiter in Polen beschäftigen,
- mit polnischen Subunternehmern zusammenarbeiten,
- grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen,
- oder rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Compliance minimieren möchten.
Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher Unternehmen bei:
- arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Polen,
- Kündigungen und Restrukturierungen,
- Arbeitnehmerüberlassung und Outsourcing,
- Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern,
- ZUS- und PIP-Kontrollen,
- Haftungs- und Compliance-Risiken im deutsch-polnischen Geschäftsumfeld,
- sowie deutsch-polnischen Gerichtsverfahren und grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung im deutsch-polnischen Rechtsverkehr verbindet sie fundierte Kenntnisse des polnischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts mit einem tiefen Verständnis der Erwartungen deutscher Unternehmen und internationaler Unternehmensstrukturen.
Dr. Katarzyna Styrna-Bartman begleitet Mandanten nicht nur rechtlich, sondern vor allem strategisch – mit Fokus auf Risikominimierung, rechtssichere Prozesse und praktische Lösungen für Unternehmen mit Aktivitäten in Polen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern, die Mandanten bei geschäftlichen Aktivitäten in Polen begleiten. Die Kanzlei unterstützt deutsche Partnerkanzleien insbesondere bei grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, deutsch-polnischen Wirtschaftsstreitigkeiten sowie bei Compliance- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem polnischen Markt.
Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel und praxisorientiert – sowohl im Hintergrund als lokale Unterstützung in Polen als auch im direkten Mandantenkontakt bei internationalen Projekten und Verfahren.
Ich unterstütze deutsche Unternehmen bei rechtlichen Risiken und Geschäftsaktivitäten in Polen.