
Gründung einer Vertretung („Repräsentanz“) des ausländischen Unternehmers nach dem polnischen Recht
Über die Autorin: Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance- und Haftungsrisiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen. Sie berät deutsche Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern, Restrukturierungen sowie deutsch-polnische Wirtschaftsstreitigkeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Aktivitäten des ausländischen Unternehmers in Polen werden im Gesetz vom 6. März 2018 über die Grundsätze der Teilnahme der ausländischen Unternehmer und anderer ausländischen Personen im Wirtschaftsverkehr auf dem Gebiet der Republik Polen geregelt. Wie wir Ihnen per E-Mail vom 14. Februar 2019 mitgeteilt haben, können ausländische Unternehmer ihre Tätigkeit durch Vertretungen, aber auch Zweigniederlassungen ausüben. Der Umfang der Tätigkeit der Vertretungen, die bzgl. Repräsentationszwecke des ausländischen Unternehmers zu gründen sind, kann nur die Ausübung der Tätigkeit im Bereich der Werbung und Promotion des ausländischen Unternehmers umfassen, was sich aus dem am 14. Februar angedeuteten Art. 22 des Gesetzes vom 6. März 2018 über die Grundsätze der Teilnahme der ausländischen Unternehmer und anderer ausländischen Personen im Wirtschaftsverkehr auf dem Gebiet der Republik Polen ergibt.
Die Vertretungen ausländischer Unternehmer werden in das Register der Vertretungen der ausländischen Unternehmer (poln. Rejestr przedstawicielstw przedsiębiorców zagranicznych), nachfolgend auch Register genannt, eingetragen.
Eintragung in das Register der Vertretungen der ausländischen Unternehmer
Eine Vertretung wird in das Register der Vertretungen der ausländischen Unternehmer durch den Minister für Unternehmen und Technologie (poln. Minister Przedsiębiorczości i Technologii) auf Antrag des Unternehmers eingetragen. Der ausländische Unternehmer, der die Vertretung gegründet hat, ist verpflichtet, dessen originellen Name mit der polnischen Bestimmung Przedstawicielstwo w Polsce (dt. Vertretung in Polen) zu nutzen. Ein ausländischer Unternehmer kann auf dem Gebiet der Republik Polen nur eine Vertretung haben. Der ausländische Unternehmer haftet ohne Beschränkungen für alle Verbindlichkeiten der Vertretung mit seinem ganzen gegenwärtigen und künftigen Vermögen.
Der Antrag auf die Eintragung einer Vertretung des ausländischen Unternehmers in das Register kann während eines Termins im Sitz des Ministeriums für Unternehmen und Technologieerledigt oder per Post gestellt werden. Der Antrag kann auch durch den Bevollmächtigten eines ausländischen Unternehmers erstellt werden.
Über mich
Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin PL mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance-Risiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen.
Sie berät insbesondere deutsche Unternehmen, die:
- Mitarbeiter in Polen beschäftigen,
- mit polnischen Subunternehmern zusammenarbeiten,
- grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen,
- oder rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Compliance minimieren möchten.
Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher Unternehmen bei:
- arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Polen,
- Kündigungen und Restrukturierungen,
- Arbeitnehmerüberlassung und Outsourcing,
- Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern,
- ZUS- und PIP-Kontrollen,
- Haftungs- und Compliance-Risiken im deutsch-polnischen Geschäftsumfeld,
- sowie deutsch-polnischen Gerichtsverfahren und grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung im deutsch-polnischen Rechtsverkehr verbindet sie fundierte Kenntnisse des polnischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts mit einem tiefen Verständnis der Erwartungen deutscher Unternehmen und internationaler Unternehmensstrukturen.
Dr. Katarzyna Styrna-Bartman begleitet Mandanten nicht nur rechtlich, sondern vor allem strategisch – mit Fokus auf Risikominimierung, rechtssichere Prozesse und praktische Lösungen für Unternehmen mit Aktivitäten in Polen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern, die Mandanten bei geschäftlichen Aktivitäten in Polen begleiten. Die Kanzlei unterstützt deutsche Partnerkanzleien insbesondere bei grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, deutsch-polnischen Wirtschaftsstreitigkeiten sowie bei Compliance- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem polnischen Markt.
Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel und praxisorientiert – sowohl im Hintergrund als lokale Unterstützung in Polen als auch im direkten Mandantenkontakt bei internationalen Projekten und Verfahren.
Ich unterstütze deutsche Unternehmen bei rechtlichen Risiken und Geschäftsaktivitäten in Polen.