
Berechnung der Tagespauschale für die ins Ausland reisenden polnischen Mitarbeiter - Grundprinzipien
Über die Autorin: Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance- und Haftungsrisiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen. Sie berät deutsche Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern, Restrukturierungen sowie deutsch-polnische Wirtschaftsstreitigkeiten.
In den Homeoffice-Zeiten stellen ausländische Unternehmer polnische Mitarbeiter, die in Polen ansässig sind und ihre Arbeit aus Polen ausführen, häufiger ein. Manchmal reisen solche Mitarbeiter dienstlich ins Ausland, z.B. um die erforderlichen Schulungen in dem Sitz des ausländischen Arbeitgebers durchzulaufen. Bei diesen Reisen findet die polnische Reisekostenverordnung vom 29.01.2013 Anwendung, deren Vorschriften durch den Arbeitgeber zu beachten sind.
In erster Linie bestimmt die Verordnung in ihrem Anhang die Höhe der Tagespauschale für eine ausländische Reise vor. Jedem Land ist ein Betrag zugeschrieben – beispielsweise beläuft sich die Tagespauschale für Deutschland auf 49 EUR, für Dänemark auf 406 DKK, für die Vereinigten Staaten auf 59 USD.
Die Methode zur Berechnung der genauen Höhe der Tagespauschale wurde im § 13 der Verordnung geregelt. Grundsätzlich wird für jeden vollendeten Tag einer Auslandsreise ein volles Tagesgeld ausgezahlt. Jedoch dauert die Auslandsreise:
- 1) bis zu 8 Stunden – so steht dem Mitarbeiter 1/3 der Tagespauschale zu;
- 2) über 8 bis zu 12 Stunden – so steht ihm 50 % der Tagespauschale zu;
- 3) über 12 Stunden – so steht ihm volle Tagespauschale zu.
Gleichzeitig ist es zu beachten, wann genau die Auslandsreise anfängt und endet. Hier kommen drei Möglichkeiten in Betracht (§ 12 der Reisekostenverordnung) – auf dem Landweg, auf dem Luftweg oder auf dem Seeweg. Zum Beispiel bei der Reise mit einem Flugzeug sieht die Verordnung vor, dass die Reise in dem Moment beginnt, in dem das Flugzeug zur Auslandsreise abhebt, und in dem Moment endet, in dem es auf dem Rückweg in Polen landet.
Bei der Berechnung der Tagespauschale sollte noch berücksichtigt werden, dass falls der Arbeitnehmer am Tag kostenlose Mahlzeiten erhält, dann hat er einen Anspruch auf ein geringeres Tagesgeld – der Betrag der Tagespauschale wird um den Betrag der kostenlosen Mahlzeiten verringert.
Haben Sie Fragen oder Bedenken zum Thema Berechnung der Tagespauschale, so steht unser Team Ihnen gerne zur Verfügung.
Über mich
Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin PL mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance-Risiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen.
Sie berät insbesondere deutsche Unternehmen, die:
- Mitarbeiter in Polen beschäftigen,
- mit polnischen Subunternehmern zusammenarbeiten,
- grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen,
- oder rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Compliance minimieren möchten.
Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher Unternehmen bei:
- arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Polen,
- Kündigungen und Restrukturierungen,
- Arbeitnehmerüberlassung und Outsourcing,
- Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern,
- ZUS- und PIP-Kontrollen,
- Haftungs- und Compliance-Risiken im deutsch-polnischen Geschäftsumfeld,
- sowie deutsch-polnischen Gerichtsverfahren und grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung im deutsch-polnischen Rechtsverkehr verbindet sie fundierte Kenntnisse des polnischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts mit einem tiefen Verständnis der Erwartungen deutscher Unternehmen und internationaler Unternehmensstrukturen.
Dr. Katarzyna Styrna-Bartman begleitet Mandanten nicht nur rechtlich, sondern vor allem strategisch – mit Fokus auf Risikominimierung, rechtssichere Prozesse und praktische Lösungen für Unternehmen mit Aktivitäten in Polen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern, die Mandanten bei geschäftlichen Aktivitäten in Polen begleiten. Die Kanzlei unterstützt deutsche Partnerkanzleien insbesondere bei grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, deutsch-polnischen Wirtschaftsstreitigkeiten sowie bei Compliance- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem polnischen Markt.
Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel und praxisorientiert – sowohl im Hintergrund als lokale Unterstützung in Polen als auch im direkten Mandantenkontakt bei internationalen Projekten und Verfahren.
Ich unterstütze deutsche Unternehmen bei rechtlichen Risiken und Geschäftsaktivitäten in Polen.