| Steuern in Polen

Große Reform des Steuersystems in Polen

Über die Autorin: Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance- und Haftungsrisiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen. Sie berät deutsche Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern, Restrukturierungen sowie deutsch-polnische Wirtschaftsstreitigkeiten.

Mit dem 1. Januar 2022 wird die „Polnische Ordnung” (Polnisch: Nowy Ład), also eine große Reform des Steuersystems in Polen in Kraft treten, deren Ziel es ist, gesellschaftliche Chancen der Menschen mit geringeren Einkommen auszugleichen. Infolge dessen wurde eine Reihe von steuerlichen Änderungen eingeführt, welche alle Mitarbeiter, die Arbeit in Polen leisten, betreffen.

Im Zusammenhang damit platzieren wir im Folgenden ausgewählte Informationen zu den wichtigsten Änderungen betreffend die Abrechnung von Arbeitnehmern:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer für natürliche Personen bis zu 30.000 Zloty,
  • Veränderung des Steuerminderungsbetrags, der nun 5.100 Zloty (30.000 Zloty x 17% = 5.100 Zloty) betragen wird,
  • Erhöhung des Betrags, welcher die Obergrenze des ersten Stufentarifs der Steuerskala darstellt, bis zur Höhe von 120.000 Zloty (derzeit beläuft sich dieser Betrag auf 85.528 Zloty),
  • Der monatliche Steuerminderungsbetrag wird in Höhe von 425 Zloty (5100 Zloty : 12) angewandt,
  • Die Berechtigung zur Senkung der Einkommensteuer für natürliche Personen um den Krankenkassenbeitrag wurde abgeschafft, wodurch die Steigerung von Beschäftigungskosten erheblich beeinflusst wird,
  • Es wird die sog. Mittelklasse-Ermäßigung eingeführt, welche für Mitarbeiter mit einem Jahreseinkommen im Bereich 68.412 – 133.692 Zloty gelten wird,

Die „Mittelklasse-Ermäßigung” beruht darauf, dass für Monate, in welchen der Steuerzahler im jeweiligen Arbeitsbetrieb Einkünfte aus einem Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis, aus Hausarbeit und aus einem genossenschaftlichen Arbeitsverhältnis in Höhe von 5.701 bis 11.141 Zloty erzielte, welche nach der Skala zu versteuern sind, verringert der Beitragszahler das Einkommen um den Betrag der Ermäßigung für die Arbeitnehmer.

Es ist zu betonen, dass für die Arbeitnehmer, die der Mittelklasse-Ermäßigung unterliegen werden, die geplanten Änderungen neutral werden sollten, d.h. die Arbeitnehmer werden daran weder gewinnen noch verlieren. Negative Konsequenzen werden jene Arbeitnehmer betreffen, die über Brutto 11.141 Zloty monatlich verdienen – je höher die Vergütung ist, desto höher ist der Nettoverlust. Der Arbeitnehmer darf jedoch bei dem Arbeitgeber einen Antrag auf die Nichtanwendung der Ermäßigung stellen (z.B. wenn er noch bei einem anderen Arbeitgeber tätig ist oder wenn er befürchtet, dass er die o.g. Grenze überschreiten kann). Wird kein solcher Antrag gestellt werden, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Ermäßigung automatisch anzuwenden.

Über mich

Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanwältin PL mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenzüberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance-Risiken bei Geschäftstätigkeiten in Polen.

Sie berät insbesondere deutsche Unternehmen, die:

  • Mitarbeiter in Polen beschäftigen,
  • mit polnischen Subunternehmern zusammenarbeiten,
  • grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen,
  • oder rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Compliance minimieren möchten.

Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher Unternehmen bei:

  • arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Polen,
  • Kündigungen und Restrukturierungen,
  • Arbeitnehmerüberlassung und Outsourcing,
  • Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern,
  • ZUS- und PIP-Kontrollen,
  • Haftungs- und Compliance-Risiken im deutsch-polnischen Geschäftsumfeld,
  • sowie deutsch-polnischen Gerichtsverfahren und grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung im deutsch-polnischen Rechtsverkehr verbindet sie fundierte Kenntnisse des polnischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts mit einem tiefen Verständnis der Erwartungen deutscher Unternehmen und internationaler Unternehmensstrukturen.

Dr. Katarzyna Styrna-Bartman begleitet Mandanten nicht nur rechtlich, sondern vor allem strategisch – mit Fokus auf Risikominimierung, rechtssichere Prozesse und praktische Lösungen für Unternehmen mit Aktivitäten in Polen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern, die Mandanten bei geschäftlichen Aktivitäten in Polen begleiten. Die Kanzlei unterstützt deutsche Partnerkanzleien insbesondere bei grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, deutsch-polnischen Wirtschaftsstreitigkeiten sowie bei Compliance- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem polnischen Markt.

Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel und praxisorientiert – sowohl im Hintergrund als lokale Unterstützung in Polen als auch im direkten Mandantenkontakt bei internationalen Projekten und Verfahren.

Ich unterstütze deutsche Unternehmen bei rechtlichen Risiken und Geschäftsaktivitäten in Polen.

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