{"id":2509,"date":"2022-04-26T10:32:40","date_gmt":"2022-04-26T08:32:40","guid":{"rendered":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/?p=2509"},"modified":"2022-04-26T10:32:42","modified_gmt":"2022-04-26T08:32:42","slug":"haftung-des-geschaeftsfuehrers-nach-polnischem-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/haftung-des-geschaeftsfuehrers-nach-polnischem-recht\/","title":{"rendered":"Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers nach polnischem Recht"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Haftung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr ihre Verpflichtungen ist eine dem polnischen Recht eigenen Institution, weil der Umfang dieser Haftung \u00e4u\u00dferst breit ist. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer haften sowohl f\u00fcr die Verbindlichkeiten gegen\u00fcber den Handelspartnern (Art. 299 Gesetzbuch \u00fcber die Handelsgesellschaften), als auch f\u00fcr steuerliche Verbindlichkeiten (Art. 116 Abgabenordnung [<em>polnisch: <\/em>Ordynacja podatkowa], Beitr\u00e4ge f\u00fcr Sozial- und Krankenversicherung, Arbeitsfonds und Fonds f\u00fcr Garantierte Arbeitnehmerleistungen (Art. 31 Sozialversicherungssystemgesetz [<em>polnisch: <\/em>Ustawa o systemie ubezpiecze\u0144 spo\u0142ecznych). Die Rechtsprechung l\u00e4sst auch zu, dass im Wege des Art. 299 GHG andere \u00f6ffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten, z.B. Zollforderungen, geltend gemacht werden. Diese Haftung hat pers\u00f6nlichen und gesamtschuldnerischen Charakter, daher haften alle Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Gesellschaft f\u00fcr ihre Verbindlichkeiten mit deren eigenen Verm\u00f6gen, und zwar unbeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Folgenden stellen wir die grundlegende Vorschrift vor, welche die Frage der Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers im polnischen Recht regelt, d.h. Art. 299 GHG, als auch den Art. 21 Insolvenzordnung [<em>polnisch: <\/em>Prawo upad\u0142o\u015bciowe], der darauf hinweist, in welcher Frist und wann der Insolvenzantrag zu stellen ist, damit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sich wirksam von der besagten Haftung befreien kann. Die vorstehenden Grunds\u00e4tze sind f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Schl\u00fcsselbedeutung, damit die erforderliche Sorgfalt gegen\u00fcber den Gl\u00e4ubigern eingehalten werden und man sich somit von der Haftung befreien kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Pers\u00f6nliche und Verm\u00f6genshaftung f\u00fcr s\u00e4mtliche Verbindlichkeiten ergibt sich aus<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 299 GHG.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dieser Vorschrift \u201e<em>\u00a7 1. Erweist sich die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft als erfolglos, haften die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gesamtschuldnerisch f\u00fcr deren Verbindlichkeiten.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><br>\u00a7 2. Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer kann von der in \u00a7 1 genannten Haftung befreit werden, wenn es nachweist, dass rechtzeitig der Antrag auf Bekanntmachung der Zahlungsunf\u00e4higkeit gestellt wurde oder das Vergleichsverfahren eingeleitet wurde, oder dass das Stellen des Antrags auf Bekanntmachung des Konkurses nicht schuldhaft unterlassen wurde oder dass trotz des Unterlassens der Antragstellung auf Bekanntmachung des Konkurses sowie der Einleitung des Vergleichsverfahrens dem Gl\u00e4ubiger kein Schaden entstanden ist.<br>\u00a7 3. \u00a7\u00a7 1 und 2 ber\u00fchren nicht die Vorschriften, die eine weitergehende Haftung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestimmen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><br>\u00a7 4. Personen, von denen im \u00a7 1 die Rede ist, haften nicht f\u00fcr die Unterlassung der Antragstellung auf Bekanntmachung des Konkurses in der Zeit, wenn eine Zwangsvollstreckung durch die Zwangsverwaltung gef\u00fchrt wird oder durch den Verkauf des Unternehmens aufgrund der Vorschriften des Zivilgesetzbuches, wenn die Pflicht der Antragstellung auf Bekanntmachung des Konkurses w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der Zwangsvollstreckung entstanden ist.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen ergibt sich aus dem Art. 21 i.V.m. Art. 10 Insolvenzordnung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Art. 21.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>1.Der Schuldner ist verpflichtet, nicht sp\u00e4ter als innerhalb von <u>drei\u00dfig Tagen<\/u> ab dem Tag, an welchem die Grundlage f\u00fcr die Insolvenzer\u00f6ffnung eingetreten ist, beim Gericht einen Insolvenzantrag zu stellen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>2. Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine andere Organisationseinheit ohne eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit, welcher ein einschl\u00e4giges Gesetz die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit einr\u00e4umt, so ruht die Pflicht, von der im Abs.1 die Rede ist, <u>auf jedem, der aufgrund des Gesetzes, des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung berechtigt ist, die Angelegenheiten des Schuldners zu f\u00fchren und ihn zu vertreten, selbst\u00e4ndig oder zusammen mit anderen Personen<\/u>.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Art. 10 Insolvenzordnung wird die Insolvenz in Bezug auf den Schuldner er\u00f6ffnet, wenn er zahlungsunf\u00e4hig ist. Der Schuldner ist dann <em>zahlungsunf\u00e4hig<\/em>, wenn er die F\u00e4higkeit verloren hat, seine f\u00e4lligen Geldforderungen zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>1a. Ferner wird es vermutet, dass der Schuldner die F\u00e4higkeit verloren hat, seine f\u00e4lligen Geldforderungen zu entrichten, wenn der Verzug in der Erf\u00fcllung von Geldforderungen drei Monate \u00fcberschreitet.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Schuldner, welcher eine juristische Personoder eine Organisationseinheit ohne eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit ist, deren ein einschl\u00e4giges Gesetz die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit einr\u00e4umt, ist auch dann zahlungsunf\u00e4hig, wenn seine Geldverbindlichkeiten den Wert seines Verm\u00f6gens \u00fcbersteigen und dieser Zustand l\u00e4nger als vierundzwanzig Monate dauert.<\/p>\n\n\n\n<p>Es wird vermutet, dass die Geldverbindlichkeiten des Schuldners den Wert seines Verm\u00f6gens \u00fcbersteigen, wenn nach der Bilanz seine Verbindlichkeiten, ausgeschlossen R\u00fcckstellungen f\u00fcr Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegen\u00fcber verbundenen Unternehmen, den Wert seiner Aktiva \u00fcbersteigen und dieser Zustand l\u00e4nger als vierundzwanzig Monate dauert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Pr\u00e4missen f\u00fcr die Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers sind also die folgenden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>das Bestehen einer nicht erf\u00fcllten Verbindlichkeit der Gesellschaft,<\/li><li>die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstreckung und<\/li><li>der Status des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer haftet f\u00fcr die Verbindlichkeit der Gesellschaft sogar bei Ermangelung des Urteils (der Entscheidung), welches (welche) die H\u00f6he dieser Verbindlichkeit festsetzt und auch bei ihrer Liquidation sowie auch nach Beendigung der Insolvenz und nach ihrer Streichung aus dem Landesgerichtsregister.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Lage der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Gesellschaft ist umso mehr rechtlich kompliziert, dass die Last, Umst\u00e4nde zu beweisen, auf welcher Grundlage sie sich dieser Haftung entbinden k\u00f6nnten, ausschlie\u00dflich auf ihnen lastet, weil das Gesetz die Vermutungen hinsichtlich des Schadens, des Kausalzusammenhangs und der Schuld einf\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung f\u00fcr steuerliche und Beitragsverbindlichkeiten (Sozialversicherungen)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Art. 116 Abgabenordnung haften f\u00fcr steuerliche R\u00fcckst\u00e4nde einer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung, einer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung in Gr\u00fcndung, einer Aktiengesellschaft oder einer Aktiengesellschaft in Gr\u00fcndung die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit ihrem gesamten Verm\u00f6gen gesamtschuldnerisch, wenn sich die Vollstreckung aus dem Verm\u00f6gen der Gesellschaft ganz oder teilweise als fruchtlos erwiesen und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht nachgewiesen hat, dass:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>der Insolvenzantrag rechtzeitig eingereicht worden ist oder zu diesem Zeitpunkt das Restrukturierungsverfahren er\u00f6ffnet oder der Vergleich im Verfahren zur Best\u00e4tigung des Vergleichs genehmigt wurde, von dem im o.g. Gesetz die Rede ist oder<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die Nichteinreichung des Insolvenzantrags ohne sein Verschulden erfolgte;- und dass das Verm\u00f6gen der Gesellschaft, aus welchem die Zwangsvollstreckung die Befriedigung der steuerlichen R\u00fcckst\u00e4nde in erheblichem Teil erm\u00f6glichen wird, nicht genannt wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Haftung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer umfasst nicht nur steuerliche R\u00fcckst\u00e4nde aus Verbindlichkeiten, deren Zahlungsfrist w\u00e4hrend der Erf\u00fcllung der Funktion des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers durch sie abgelaufen ist, sondern auch die Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde (aus Sozialversicherungen).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bedingung f\u00fcr die Befreiung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers aus der Haftung ist es also, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen oder auch die mangelnde Schuld bei der Nichteinreichung eines solchen Antrags nachzuweisen. In der Praxis ist die am h\u00e4ufigsten von den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern erhobene Einwendung, dass sie nicht schuld seien, den Insolvenzantrag der Gesellschaft nicht eingereicht zu haben. Die gerichtliche Rechtsprechung erweist jedoch, dass die Haftung den Zwangscharakter hat (das Argument Krankheit oder Urlaub, oder auch mangelnde Kenntnis \u00fcber den finanziellen Zustand der Gesellschaft, wird grunds\u00e4tzlich nicht ber\u00fccksichtigt).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tats\u00e4chliche \u00dcbertragung finanzieller Angelegenheiten einer Dritten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wird eine f\u00fcr Finanzen der Gesellschaft zust\u00e4ndige Person genannt, ist es kein Umstand, der die M\u00f6glichkeit ausschlie\u00dft, dass Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu den im Art. 116 \u00a7 1 Abgabenordnung bestimmten Grunds\u00e4tzen zur Verantwortung gezogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine solche Person, die sich tats\u00e4chlich mit finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft besch\u00e4ftigt, kann jedoch in fiskalischer Hinsicht nach dem im Art. 9 \u00a7 3 Fiskalstrafgesetzbuch [<em>polnisch: <\/em>Kodeks Karny Skarbowy (KKS)] bestimmten Grundsatz Verantwortung tragen. Nach diesem Grundsatz verantwortet auch derjenige T\u00e4ter fiskalische Straftaten oder fiskalische Ordnungswidrigkeiten, der sich aufgrund einer Rechtsvorschrift, einer Entscheidung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, des Vertrags oder der tats\u00e4chlichen Aus\u00fcbung mit wirtschaftlichen, insbesondere finanziellen Angelegenheiten einer nat\u00fcrlichen Person, einer juristischen Person oder einer Organisationseinheit ohne eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit besch\u00e4ftigt. Gleichzeitig gibt der Umstand, dass sich eine bestimmte Person, die kein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist, tats\u00e4chlich mit steuerlichen Abrechnungen der Gesellschaft ohne formale Regelung der Verantwortungsgrunds\u00e4tze f\u00fcr diese Abrechnungen im Rahmen der Organisation besch\u00e4ftigt, den steuerlichen Beh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit, die strafrechtliche fiskalische Verantwortung sowohl gegen\u00fcber dieser Person als auch gegen\u00fcber den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern sowie anderen Personen in F\u00fchrungspositionen festzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Kontext dieser Regelung kann die strafrechtliche fiskalische Verantwortung auch ein Prokurist, der sich tats\u00e4chlich mit finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft besch\u00e4ftigt, tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Strafrechtliche Verantwortung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die strafrechtliche fiskalische Verantwortung - nach dem im Art. 9 \u00a7 3 Fiskalstrafgesetzbuch [<em>polnisch: <\/em>Kodeks Karny Skarbowy (KKS)] bestimmten Grundsatz tr\u00e4gt, wie der T\u00e4ter, wer sich aufgrund einer Rechtsvorschrift, einer Entscheidung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, des Vertrags oder der tats\u00e4chlichen Aus\u00fcbung mit wirtschaftlichen, insbesondere finanziellen Angelegenheiten einer nat\u00fcrlichen Person, einer juristischen Person oder einer Organisationseinheit ohne eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit besch\u00e4ftigt. In dieser Situation ist auf der Grundlage des Fiskalstrafgesetzbuches f\u00fcr die steuerlichen R\u00fcckst\u00e4nde die f\u00fcr Finanzen der Gesellschaft zust\u00e4ndige Person verantwortlich. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Personen in Leitungspositionen, auch wenn sie in die laufende F\u00fchrung der steuerlichen Abrechnungen nicht engagiert sind, k\u00f6nnen jedoch die parallele fiskalische strafrechtliche Verantwortung u.a. f\u00fcr die sog. schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Katarzyna Styrna \u2013 Bartman LL.M.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Haftung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr ihre Verpflichtungen ist eine dem polnischen Recht eigenen Institution, weil&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1973,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[319],"tags":[],"class_list":["post-2509","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-firma-in-polen"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2509","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2509"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2509\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2513,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2509\/revisions\/2513"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1973"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2509"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}