{"id":2442,"date":"2022-02-15T11:06:47","date_gmt":"2022-02-15T10:06:47","guid":{"rendered":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/?p=2442"},"modified":"2022-02-16T09:26:41","modified_gmt":"2022-02-16T08:26:41","slug":"verjaehrungsfristen-nach-polnischem-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/verjaehrungsfristen-nach-polnischem-recht\/","title":{"rendered":"Verj\u00e4hrungsfristen nach polnischem Recht"},"content":{"rendered":"\n<p>Im Folgenden stellen wir ausgew\u00e4hlte Probleme zur Verj\u00e4hrung von Schadenersatzanspr\u00fcchen in Polen im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Gewerbes dar. Ganz am Anfang ist es anzumerken, dass Schadenersatzanspr\u00fcche, die mit dem Betreiben eines Gewerbes verbunden sind, im Rahmen der sog. Deliktshaftung oder der vertraglichen Haftung entstehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>Deliktshaftung<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Die Deliktshaftung folgt aus einer unerlaubten Tat, also durch das Zuf\u00fcgen eines Schadens infolge einer verschuldeten Handlung. Die vertragliche Haftung wiederum bezieht sich auf die Nichterf\u00fcllung oder auf eine nicht ordentliche Erf\u00fcllung einer Verpflichtung. Im Bereich der Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen, die mit Deliktshaftung verbunden sind, gelten die folgenden besonderen Grunds\u00e4tze:<\/p>\n\n\n\n<p>Anspr\u00fcche aus Deliktshaftung verj\u00e4hren nach Ablauf von drei Jahren ab dem Tag, an welchem der Gesch\u00e4digte erfahren hat oder bei der Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt h\u00e4tte von dem Schaden und von der Person, die zu seiner Wiedergutmachung verpflichtet ist, erfahren k\u00f6nnen. Diese Frist kann jedoch nicht l\u00e4nger sein als zehn Jahre ab dem Tag, an welchem es zum f\u00fcr den Schaden urs\u00e4chlichen Ereignis kam.<\/p>\n\n\n\n<p>Demzufolge beginnt die dreij\u00e4hrige Verj\u00e4hrung ihren Lauf zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Gesch\u00e4digten vom Schaden und von der Person, welche f\u00fcr seine Wiedergutmachung verpflichtet ist. Beide Pr\u00e4missen sollen kumulativ erf\u00fcllt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Resultiert der Schaden aus einem Verbrechen oder Vergehen, verj\u00e4hrt der Anspruch auf Wiedergutmachung des Schadens nach Ablauf von zwanzig Jahren ab dem Tag der Begehung der Straftat ungeachtet dessen, wann der Gesch\u00e4digte \u00fcber den Schaden und \u00fcber die Person, welche verpflichtet ist, diesen wiedergutzumachen, erfahren hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die o.g. Verj\u00e4hrungsfrist von zehn Jahren wird ab dem Ereignis gerechnet, welches den Schaden hervorruft, also vom Zeitpunkt der Einwirkung eines sch\u00e4dlichen Faktors von au\u00dfen. Wenn das sch\u00e4dliche Ereignis nicht einen einmaligen Charakter hat, sondern im Laufe der Zeit gestaffelt ist, ist die Verj\u00e4hrungsfrist ab Beendigung dieses Ereignisses, also vom Zeitpunkt des Aufh\u00f6rens vom sch\u00e4dlichen Faktor zu rechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte ein Personenschaden angerichtet werden, kann die Verj\u00e4hrung nicht fr\u00fcher zu Ende gehen als mit Ablauf von drei Jahren ab dem Tag, an welchem der Gesch\u00e4digte \u00fcber den Schaden und \u00fcber die zu seiner Wiedergutmachung verpflichteten Person erfahren hat.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vertragliche Haftung<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Anspr\u00fcche, die mit dem Betreiben eines Gewerbes verbunden sind und sich aus vertraglicher Haftung ergeben, verj\u00e4hren nach allgemeinen Grunds\u00e4tzen, also nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet von dem Tag an, an welchem der Anspruch f\u00e4llig wurde. Man muss zugleich vorbehalten, dass in bestimmten F\u00e4llen besondere Vorschriften, welche Ausnahmen von der o.g. dreij\u00e4hrigen Frist einf\u00fchren, Anwendung finden k\u00f6nnen. Nichtsdestoweniger gilt: im Zusammenhang mit der o.g. Regel, die darauf hinweist, wie der Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn des Laufs der Verj\u00e4hrungsfrist festzulegen ist, sollte man beachten, dass die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Zahlung des Schadenersatzes aus Nichterf\u00fcllung oder nicht richtiger Erf\u00fcllung der Verpflichtung ihren Lauf vom Tag des Eintritts vom Schaden, der im Kausalzusammenhang mit diesem Ereignis steht, beginnt (siehe: Beschluss des Obersten Gerichtes vom 22.11.2013 Aktenzeichen: III CZP 72\/13).<\/p>\n\n\n\n<p>Zusammenfassend:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Anspr\u00fcche aus Nichterf\u00fcllung oder aus nicht ordentlicher Erf\u00fcllung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Gewerbes verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Tag des Eintritts eines Schadens, der im Kausalzusammenhang mit der Nichterf\u00fcllung oder mit der nicht ordentlichen Erf\u00fcllung der Verpflichtung steht,<\/li><li>Anspr\u00fcche aus der Deliktshaftung verj\u00e4hren nach besonderen Grunds\u00e4tzen, d.h. insbesondere nach Ablauf von drei Jahren ab dem Tag, an welchem der Gesch\u00e4digte erfahren hat oder bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt \u00fcber den Schaden und \u00fcber die Person, die verpflichtet ist, diesen wiedergutzumachen, h\u00e4tte erfahren k\u00f6nnen. Diese Frist darf jedoch nicht l\u00e4nger sein als zehn Jahre ab dem Tag, an welchem das schadenurs\u00e4chliche Ereignis eintrat. Im Falle eines Schadens, welcher aus einem Verbrechen oder aus einem Vergehen resultierte oder beim Zuf\u00fcgen eines Personenschadens, werden andere (die in vorstehenden Buchstaben b, c) genannten Fristen den Ablauf der Verj\u00e4hrungsfristen festlegen.<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Folgenden stellen wir ausgew\u00e4hlte Probleme zur Verj\u00e4hrung von Schadenersatzanspr\u00fcchen in Polen im Zusammenhang mit&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1871,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[349],"tags":[],"class_list":["post-2442","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-zivilrecht-in-polen"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2442","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2442"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2442\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2445,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2442\/revisions\/2445"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1871"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2442"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2442"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2442"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}