{"id":1676,"date":"2019-07-23T13:03:50","date_gmt":"2019-07-23T11:03:50","guid":{"rendered":"http:\/\/de.bartmanlegalupdates.com\/?p=537"},"modified":"2026-06-17T14:41:47","modified_gmt":"2026-06-17T12:41:47","slug":"arbeitszeit-im-polnischen-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/arbeitszeit-im-polnischen-recht\/","title":{"rendered":"Arbeitszeit im polnischen Recht"},"content":{"rendered":"<p><a name=\"_Toc3806954\"><\/a><\/p>\n<p><strong>\u00dcber die Autorin<\/strong>: <strong>Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.<\/strong> ist Rechtsanw\u00e4ltin mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenz\u00fcberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance- und Haftungsrisiken bei Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten in Polen. Sie ber\u00e4t deutsche Unternehmen insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern, Restrukturierungen sowie deutsch-polnische Wirtschaftsstreitigkeiten.<\/p>\n<p>Als Arbeitszeit gilt nach polnischem Recht die Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Betrieb oder an einem anderen zur Verrichtung der Arbeit bestimmten Ort zur Verf\u00fcgung steht. Zur Arbeitszeit geh\u00f6rt also die Zeit, in der der Arbeitnehmer die Arbeit leistet, aber auch die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung bereit steht. Bereitstehen bedeutet dabei, dass der Arbeitnehmer sich zur Arbeit an dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort und in dem vereinbarten Zeitpunkt mit der Wille der Arbeitsleistung in einem das Arbeiten erm\u00f6glichenden (psychischen und intellektuellen) Zustand einfindet. Dies muss aber mit dem Arbeitgeber vereinbart werden \u2013 die Zeit, indem der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers \u00dcberstunden macht, geh\u00f6rt nicht zur Arbeitszeit.<\/p>\n<p>Nach den Vorschriften des polnischen Arbeitsgesetzbuches darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und durchschnittlich 40 Stunden in einer durchschnittlich f\u00fcnft\u00e4gigen Arbeitswoche in der vereinbarten, h\u00f6chstens 4 Monate langen Abrechnungsperiode, grunds\u00e4tzlich nicht \u00fcberschreiten. Als Abrechnungsperiode gilt die Zeit, die der Abrechnung der Arbeitszeit dient. Nach dem Ablauf von so einer Periode liegt die M\u00f6glichkeit der Feststellung, ob die f\u00fcr den Arbeitnehmer bindenden Arbeitszeitnormen (d. h. die Normen einer durchschnittlichen 5-Tagen-Woche und die Normen einer durchschnittlichen 40-Stunden-Arbeitswoche) nicht \u00fcberschritten wurden, vor. Wenn die objektiven, technischen oder die Arbeitszeit betreffenden Voraussetzungen dazu vorliegen, kann die Abrechnungsperiode sogar bis zum 12 Monate ohne R\u00fccksicht auf das oben Genannte verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p>Nach dem AGB steht dem Arbeitnehmer f\u00fcr \u00dcberstunden neben der normalen auch eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung zu, in der H\u00f6he von:<\/p>\n<ul>\n<li>100 % der Verg\u00fctung - f\u00fcr \u00dcberstunden:<\/li>\n<li>in der Nacht,<\/li>\n<li>an Sonn- und Feiertagen, die f\u00fcr den Arbeitnehmer gem\u00e4\u00df dem f\u00fcr ihn verbindlichen Arbeitszeitplan keine Arbeitszeit sind,<\/li>\n<li>an einem freien Tag, der dem Arbeitnehmer f\u00fcr die Arbeit am Sonn- oder Feiertag gem\u00e4\u00df dem f\u00fcr ihn verbindlichen Arbeitszeitplan gew\u00e4hrt wurde;<\/li>\n<li>50 % der Verg\u00fctung \u2013 f\u00fcr \u00dcberstunden, die auf jeden anderen Tag fallen, als oben bestimmt.<\/li>\n<\/ul>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00dcber<\/strong> <strong>mich<\/strong><\/h2>\n<p>Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanw\u00e4ltin PL mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenz\u00fcberschreitendes Arbeitsrecht sowie Compliance-Risiken bei Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten in Polen.<\/p>\n<p>Sie ber\u00e4t insbesondere deutsche Unternehmen, die:<\/p>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitarbeiter in Polen besch\u00e4ftigen,<\/li>\n<li>mit polnischen Subunternehmern zusammenarbeiten,<\/li>\n<li>grenz\u00fcberschreitende Dienstleistungen erbringen,<\/li>\n<li>oder rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Compliance minimieren m\u00f6chten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein besonderer Schwerpunkt ihrer T\u00e4tigkeit liegt in der Beratung deutscher Unternehmen bei:<\/p>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Polen,<\/li>\n<li>K\u00fcndigungen und Restrukturierungen,<\/li>\n<li>Arbeitnehmer\u00fcberlassung und Outsourcing,<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit polnischen Subunternehmern,<\/li>\n<li>ZUS- und PIP-Kontrollen,<\/li>\n<li>Haftungs- und Compliance-Risiken im deutsch-polnischen Gesch\u00e4ftsumfeld,<\/li>\n<li>sowie deutsch-polnischen Gerichtsverfahren und grenz\u00fcberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dank ihrer langj\u00e4hrigen Erfahrung im deutsch-polnischen Rechtsverkehr verbindet sie fundierte Kenntnisse des polnischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts mit einem tiefen Verst\u00e4ndnis der Erwartungen deutscher Unternehmen und internationaler Unternehmensstrukturen.<\/p>\n<p>Dr. Katarzyna Styrna-Bartman begleitet Mandanten nicht nur rechtlich, sondern vor allem strategisch \u2013 mit Fokus auf Risikominimierung, rechtssichere Prozesse und praktische L\u00f6sungen f\u00fcr Unternehmen mit Aktivit\u00e4ten in Polen.<\/p>\n<p>Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern, die Mandanten bei gesch\u00e4ftlichen Aktivit\u00e4ten in Polen begleiten. Die Kanzlei unterst\u00fctzt deutsche Partnerkanzleien insbesondere bei grenz\u00fcberschreitenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, deutsch-polnischen Wirtschaftsstreitigkeiten sowie bei Compliance- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem polnischen Markt.<\/p>\n<p>Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel und praxisorientiert \u2013 sowohl im Hintergrund als lokale Unterst\u00fctzung in Polen als auch im direkten Mandantenkontakt bei internationalen Projekten und Verfahren.<\/p>\n<p>Ich unterst\u00fctze deutsche Unternehmen bei rechtlichen Risiken und Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten in Polen.<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die Autorin: Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Rechtsanw\u00e4ltin mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, grenz\u00fcberschreitendes&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":4614,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[350],"tags":[],"class_list":["post-1676","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-arbeitsrecht-in-polen"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1676","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1676"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1676\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4772,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1676\/revisions\/4772"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4614"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1676"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1676"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bartmanlegalupdates.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1676"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}